Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gauaz Boardinghouse Rudolf-Diesel-Straße 23, 82216 Maisach Telefon: 0178 4784836 E-Mail: info@gauaz-boardinghouse.de

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Apartments/Zimmern des Gauaz Boardinghouse zur Beherbergung sowie für alle weiteren im Zusammenhang damit für den Gast erbrachten Leistungen (z. B. Frühstückskorb, Parkplatznutzung).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Individuelle Vereinbarungen mit einzelnen Gästen oder Firmenkunden (z. B. Rahmenverträge für Monteure/Projektteams) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner

2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Gauaz Boardinghouse zustande, unabhängig davon, ob die Anfrage per E-Mail, Telefon, über das Buchungssystem (dirs21) oder auf sonstigem Weg erfolgt ist.

2.2 Vertragspartner sind das Gauaz Boardinghouse und der Gast. Bucht ein Dritter (z. B. ein Unternehmen für seine Mitarbeiter) für den Gast, haftet dieser Dritte gegenüber dem Gauaz Boardinghouse gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.3 Eine Untervermietung oder Weitergabe der überlassenen Räume an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gauaz Boardinghouse.

§ 3 Leistungen, Preise und Zahlung

3.1 Das Gauaz Boardinghouse stellt dem Gast die gebuchten Apartments sowie die vereinbarten Nebenleistungen bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Nutzung des Apartments und die etwaigen weiteren in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gauaz Boardinghouse zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gauaz Boardinghouse an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

3.4 Zusatzleistungen wie der Frühstückskorb (derzeit 16,00 € pro Person) können bei Buchung oder während des Aufenthalts hinzugebucht werden und werden gesondert berechnet.

3.5 Kostenfreie Parkplätze und – für Langzeitgäste – die Nutzung der Waschmaschine sind im vereinbarten Umfang im Preis enthalten, soweit dies bei Buchung so ausgewiesen wurde.

3.6 Rechnungen des Gauaz Boardinghouse sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug bei Anreise bzw. gemäß den in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen fällig. Das Gauaz Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.7 Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistung

4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gauaz Boardinghouse geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gauaz Boardinghouse. Erfolgt diese nicht, bleibt der Preis für die vereinbarten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Gast von seinen vertraglichen Leistungen keinen Gebrauch macht.

4.2 Für Stornierungen gelten folgende Fristen und Bedingungen, sofern nicht im Rahmen der Buchung individuell etwas anderes vereinbart wurde:

  • Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Anreise.
  • Bei Stornierung zwischen 13 und 3 Tagen vor Anreise werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
  • Bei Stornierung ab 2 Tagen vor Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show) wird der volle vereinbarte Gesamtpreis fällig.

4.3 Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gauaz Boardinghouse kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Bei Firmen- und Langzeitbuchungen können individuelle Stornierungsbedingungen im jeweiligen Angebot vereinbart werden; diese gehen den vorstehenden Regelungen vor.

§ 5 Rücktritts- und Kündigungsrecht des Gauaz Boardinghouse

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast ein bestimmtes Zimmer/Apartment gegen Vorauszahlung in Anspruch nehmen kann, und der Gast nicht spätestens bis 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages eintrifft, ist das Gauaz Boardinghouse ohne besondere Verpflichtung zur Bereithaltung des Apartments berechtigt, dieses anderweitig zu vergeben, sofern keine spätere Ankunftszeit ausdrücklich vereinbart wurde.

5.2 Das Gauaz Boardinghouse ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Gauaz Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. Person des Gastes, Zweck des Aufenthalts) gebucht wurden;
  • das Gauaz Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouse gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gauaz Boardinghouse zuzurechnen ist;
  • eine Zahlungsverpflichtung des Gastes trotz Fristsetzung nicht erfüllt wird.

§ 6 An- und Abreise, Nutzung der Apartments

6.1 Die Apartments stehen dem Gast ab 15:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Ein früherer Bezug bedarf der vorherigen Absprache.

6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei späterer Räumung kann das Gauaz Boardinghouse für die zusätzliche Nutzung des Apartments über die vertragliche Nutzungszeit hinaus eine angemessene Entschädigung berechnen.

6.3 Der Gast hat das Apartment und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen.

6.4 Rauchen ist in den Apartments und Gemeinschaftsbereichen nicht gestattet.

6.5 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und gegen ggf. gesondert zu vereinbarendes Entgelt mitgebracht werden.

6.6 Die maximale Belegung des jeweiligen Apartments darf nicht überschritten werden. Zusätzliche Personen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gauaz Boardinghouse und können zusätzliche Kosten auslösen.

§ 7 Firmenkunden, Projekt- und Langzeitgäste

7.1 Für Firmenkunden, Projektteams, Monteure und Langzeitgäste erstellt das Gauaz Boardinghouse auf Anfrage individuelle Angebote, die den vereinbarten Zeitraum, die Anzahl der Gäste sowie etwaige Sonderkonditionen (z. B. Waschmaschinen- oder Parkplatznutzung) festhalten.

7.2 Kommt es zu Verlängerungen oder Verkürzungen des ursprünglich gebuchten Zeitraums, ist dies dem Gauaz Boardinghouse so früh wie möglich mitzuteilen; eine Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.

§ 8 Haftung des Gauaz Boardinghouse

8.1 Das Gauaz Boardinghouse haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gauaz Boardinghouse, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.

8.2 Für sonstige Schäden haftet das Gauaz Boardinghouse nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

8.4 In das Apartment eingebrachte Sachen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Für Wertsachen und Bargeld übernimmt das Gauaz Boardinghouse keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Gastes im Zusammenhang mit der Buchung und dem Aufenthalt finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gauaz Boardinghouse in Maisach.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.